Physiotherapie Wolfgang Erdmann - Heilmittelrichtlinien
Häufig gestellte Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln werden im Menüpunkt „Irrtümer und Missverständnisse“ beantwortet.
Detaillierte Aussagen und Auskünfte zu den Heilmittelrichtlinien entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Heilmittelrichtlinienkatalog.
Irrtümer und Missverständnisse
Neue Regelungen sind immer geeignet, Irrtümer und Missverständnisse hervorzurufen. Hier einige Klarstellungen:
- Sind mehr als sechs Behandlungen im Quartal möglich?
Natürlich! Krankheiten richten sich ja auch nicht nach dem Kalender. Stellt der Arzt einen mittelfristigen oder längerdauernden Behandlungsbedarf fest, kann er je nach Diagnose insgesamt 18, 30, oder 50 Maßnahmen verordnen. - Zahlt die Krankenkasse die Behandlungen?
Ja, wenn der Arzt sie verordnet hat. Dabei ist er selbstverständlich an die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. - Muss ich immer eine Therapiepause von zwölf Wochen machen?
Natürlich nicht! Wie erwähnt richten sich Krankheiten ja nicht nach dem Kalender. Einige Krankheitsbilder sollten in der Regel mit den vorgegebenen Verordnungsmengen therapierbar sein. Klappt dies aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht, so können sog. Verordnungen außerhalb des Regelfalles für eine Fortsetzung der Therapie sorgen. Dies bedarf einer kurzen besonderen Begründung und die Verordnung ist eigentlich genehmigungspflichtig. Viele Krankenkassen verzichten aber auf das Genehmigungsverfahren. - Sind Massagen noch verordnungsfähig?
Natürlich! Die Massagetherapie mit ihren unterschiedlichen anerkannten therapeutischen Verfahren ist nach den gültigen Heilmittelrichtlinien verordnungsfähig. Bei z.B. Muskelspannungsstörungen ist sie laut Heilmittelkatalog das vorrangige Heilmittel.
Heilmittelrichtlinienkatalog
Die Bundesregierung hat die Heilmittelrichtlinien zum 1. Juli 2004 geändert.
Heilmittel können verordnet werden, wenn sie notwendig sind
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
- Krankheitsbeschwerden zu lindern,
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken oder
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
Klicken Sie bitte hier um den kompletten Heilmittelrichtlinienkatalog als PDF-Datei anzusehen.